Was ist Datenschutz laut DSGVO?

 

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1)    „Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“

[…]

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
(1) „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“
[…]

Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von natürlichen Personen ist ein Grundrecht und muss im Sinne des Schutzes der Privatsphäre von allen Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche – geschützt werden.
  • Gleichzeitig ist ein gut organisierter Datenschutz für Unternehmen ein unschätzbarer Vorteil, denn Missbrauch von personenbezogenen Daten zieht nicht nur operativen Schaden nach sich, mindestens ebenso katastrophal sind Imageverluste in der Folge von publik gewordenem Datenmissbrauch, ganz abgesehen von zivil- und strafrechtlichen Folgen.
  • Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz kann auch ohne konkreten Anlass in Unternehmensräumen prüfen, bei festgestellten Mängeln Maßnahmen zur Beseitigung anordnen und bei schweren Mängeln sogar Verfahren untersagen.
  • Das DSGVO sieht bei Verstößen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in vorsätzlichen Fällen mit Bereicherungs- bzw. Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren vor.

Datenschutz ist heute wichtiger denn je, denn in fast jeder Lebenslage werden personenbezogene Daten erhoben, etwa bei Interessentenanfragen, Kaufverträgen, Dienstleistungen wie z.B. Telekommunikation, Banken, Versicherungen, (Zahn-)Ärzten, Kundenkarten, Gewinnspielen, Mitarbeitern usw.
Computer und Vernetzung eröffnen ein riesiges Missbrauchspotential, so dass das DSGVO dem Schutz der personenbezogenen Daten große Bedeutung zumisst – mit Folgen für alle, die solche Daten vor unbefugtem Zugriff sichern müssen.

 

Wenn gesetzlich kein DSB bestellt werden muss, muss die Geschäftsleitung selbst den Datenschutz sicherstellen!
Die freiwillige Bestellung eines DSB ist möglich.

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