Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung Art. 30 (DSGVO) verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Werden die personenbezogenen Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt?
Automatisierte Verarbeitung [Art. 4 Nr. 2 DSGVO]: „Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.“