Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung Art. 30 (DSGVO) verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
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Personenbezogene Daten [Art. 4 Nr. 1 EG 26 DSGVO]: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ Das können z.B. Kunden-, Lieferanten-, Dienstleister-, Arbeitnehmerdaten usw. sein.