Wenn Sie EINE der folgenden Feststellungen mit JA bestätigen, schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Bestellung eines DSB vor:
- In meinem Betrieb werden personenbezogene Daten von neun und/oder mehr Beschäftigten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt, sie greifen also auf Namen, Adressen, Firmenzugehörigkeit u.ä. der Datenverarbeitung zu.
Oder
- Ich habe in meinem Betrieb zwanzig oder mehr Beschäftigte, die personenbezogene Daten auf andere als automatisierte Weise verarbeiten.
Oder
- Ich lasse in meinem Betrieb / meiner Praxis besondere personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.
Oder
- Ich lasse in meinem Betrieb personenbezogene Daten geschäftsmäßig zwecks (anonymisierter) Übermittlung verarbeiten oder nutzen.
Welche Alternativen habe ich denn?
Interner Datenschutzbeauftragter [Informationen]
Externer Datenschutzbeauftragter [Informationen]
Und was passiert, wenn ich trotzdem KEINEN DSB bestelle?
[Lesen Sie hier über die Konsequenzen]