Anhand Ihrer Angaben wurde ermittelt, dass Sie gemäß Art. 30 DSGVO nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Sie können aber freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um einen qualifizierten Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen zu haben
Welche Alternativen habe ich denn?
Interner Datenschutzbeauftragter [Informationen]
Externer Datenschutzbeauftragter [Informationen]