Externer Datenschutzbeauftragter

 

Wenn Ihnen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vorschreibt, oder Sie entscheiden, freiwillig einen DSB als Organ der Selbstkontrolle einzusetzen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

  1. Sie setzen einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) ein. Welche Aufgaben und Pflichten sich für Sie als Unternehmer und Verantwortlicher ergeben, können Sie hier nachlesen: [Link zur Informationsseite „Interner betrieblicher DSB]
  2. Sie lassen den Datenschutzbeauftragten durch ein anderes Unternehmen stellen. Hier empfehlen wir, die ZB | -Experten–, die Dienstleistung eines Externen Datenschutzbeauftragten zu nutzen.
    Ihr Vorteil: Sie behalten Mitarbeiter für die eigentlichen Aufgaben und sichern sich eine Überschaubarkeit der Kosten (letztlich günstiger als der bDSB)
ZB| bietet Ihnen mit der Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten
  • jederzeit aktuell informierte und geschulte Fachkräfte mit Expertenwissen, die mit Blick von außen und ohne Betriebsblindheit partnerschaftlich für jedes Unternehmen
  • individuelle Analysen erstellen, ein
  • individuelles, abgestuftes Konzept erarbeiten und die
  • Umsetzung unterstützen,
  • Mitarbeiter schulen
  • dokumentieren und
  • an die Geschäftsleitung berichten.

Computer und Vernetzung eröffnen ein riesiges Missbrauchspotential von außen ebenso wie von innen, so dass die DSGVO dem Schutz der personenbezogenen Daten große Bedeutung zumisst – mit Folgen für alle, die diese Daten vor unbefugten Zugriffen sichern müssen.

ZB | bietet Beratung, Unterstützung und Hilfe – individuell, integer und intelligent. Vertraulich, verantwortungsvoll, verlässlich.