Wenn Ihnen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vorschreibt, oder Sie entscheiden, freiwillig einen DSB als Organ der Selbstkontrolle einzusetzen, haben Sie zwei Möglichkeiten.
- Sie setzen einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) ein. Welche Aufgaben und Pflichten sich für Sie als Unternehmer und Verantwortlicher ergeben, können Sie hier nachlesen: [Link zur Informationsseite „Interner betrieblicher DSB]
- Sie lassen den Datenschutzbeauftragten durch ein anderes Unternehmen stellen. Hier empfehlen wir, die ZB | -Experten–, die Dienstleistung eines Externen Datenschutzbeauftragten zu nutzen.
Ihr Vorteil: Sie behalten Mitarbeiter für die eigentlichen Aufgaben und sichern sich eine Überschaubarkeit der Kosten (letztlich günstiger als der bDSB)
ZB| bietet Ihnen mit der Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten
- jederzeit aktuell informierte und geschulte Fachkräfte mit Expertenwissen, die mit Blick von außen und ohne Betriebsblindheit partnerschaftlich für jedes Unternehmen
- individuelle Analysen erstellen, ein
- individuelles, abgestuftes Konzept erarbeiten und die
- Umsetzung unterstützen,
- Mitarbeiter schulen
- dokumentieren und
- an die Geschäftsleitung berichten.
Computer und Vernetzung eröffnen ein riesiges Missbrauchspotential von außen ebenso wie von innen, so dass die DSGVO dem Schutz der personenbezogenen Daten große Bedeutung zumisst – mit Folgen für alle, die diese Daten vor unbefugten Zugriffen sichern müssen.